Die Immobilien-Experten der Südtiroler Maklervereinigung sind Ihre kompetenten Ansprechpartner, wenn es um das Finden und Vermitteln von hochwertigen Wohn- und Gewerbeimmobilien geht. Wir bieten privaten wie institutionellen Kunden professionellen Service, profunde Marktkenntnis und das nötige Know-how in allen rechtlichen und steuerlichen Belangen.
Sie suchen eine ganz besondere Immobilie? Zum selber bewohnen, als Urlaubsdomizil, Investitionsanlage oder für Ihre beruflichen Belange? Dann sind Sie hier genau richtig! Damit Sie sich besser beim Immobilienkauf zurechtfinden, haben wir für Sie das wichtigste Immobilien-Vokabular in einem Nachschlagewerk zusammengefgasst!
In 4 SCHRITTEN ZUM WUNSCHOBJEKT
Sie suchen Ihr Traumobjekt? Dann kontaktieren Sie einen SMV-Makler aus dem entsprechenden Wunschbezirk. Dieser wird Ihnen schon bald eine passende Immobilie mit allen Einzelheiten präsentieren und einen kostenfreien und unverbindlichen Besichtigungstermin für Sie vereinbaren. Hierbei erfahren Sie mehr über Bausubstanz, Innenausstattung, Lage, Infrastruktur und Anbindung.
Ein Alleinauftrag (Exklusivauftrag) ist ein Verkaufsauftrag zwischen dem Makler und dem Verkäufer. Dieser schließt aus, dass die Immobilie durch Dritte zum Kauf angeboten wird. Der Alleinauftrag ist besonders zu empfehlen, da die Vermarktung der Immobilie in einer Hand liegt und der Makler den größten Anreiz hat, sich voll und ganz für den Verkauf Ihrer Immobilie einzusetzen. Sie profitieren von seiner gebündelten Fach- und Beratungskompetenz und zudem wird gewährleistet, dass sämtliche Auflagen (z.B. Bindungen) und relevante Kriterien, wie z.B. die Übereinstimmung von Grundbuch- und Katasterangaben detailliert geprüft werden.
Der Kaufvorvertrag bildet die Basis für den Kaufvertrag. Er ist für beide Vertragsparteien bindend und gewährt Ihnen Planungssicherheit, denn er verpflichtet zum Abschluss des Kaufvertrages. In der Regel ist ein erstes Angeld zur Bestätigung fällig. Sollten Sie als Käufer den Vorvertrag brechen und den notariellen Kaufvertrag nicht unterzeichnen, verlieren Sie das Angeld. Sollte der Verkäufer zurücktreten, steht Ihnen hingegen das Angeld in doppelter Höhe zu (Reugeld).
Mit Unterzeichnung des Kaufvertrages und der Eintragung ins Grundbuch erfolgt die Übertragung des Eigentums. Der notarielle Hauptvertrag - also der vom Notar beurkundete Kaufvertrag - schafft die Voraussetzung für die Umschreibung im Grundbuch. Mit Unterzeichnung des Kaufvertrages verpflichten Sie sich zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises abzüglich der Anzahlung.